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   VG Regensburg, 26.11.2015 - RO 5 K 14.1164   

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https://dejure.org/2015,38289
VG Regensburg, 26.11.2015 - RO 5 K 14.1164 (https://dejure.org/2015,38289)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26.11.2015 - RO 5 K 14.1164 (https://dejure.org/2015,38289)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26. November 2015 - RO 5 K 14.1164 (https://dejure.org/2015,38289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Quarantäneanordnung, Tollwut, Unterbringung, Tiergesundheit, Heimtier

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Regensburg, 26.11.2015 - RO 5 K 14.1164
    Vielmehr gehen von der Anordnung weiterhin Rechtswirkungen aus; denn sie bildet die Rechtsgrundlage für den Kostenbescheid der Beklagten vom 20.8.2014 (vgl. auch BVerwG v. 25.9.2008, NVwZ 2009, 122).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 11.97

    Rechtsirrtum; Erledigung in anderer Weise; Vorbescheid; Bebauungsgenehmigung;

    Auszug aus VG Regensburg, 26.11.2015 - RO 5 K 14.1164
    Die Steuerungsfunktion des Verwaltungsaktes geht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verloren, wenn die an einem Verwaltungsakt Beteiligten, sei es als Behörde, als Adressat oder als unmittelbar oder nur mittelbar Betroffener - übereinstimmend dem ursprünglichen Verwaltungsakt - keinerlei tatsächliche oder rechtliche Bedeutung mehr beimessen (BVerwG v. 27.3.1998, NVwZ 1998, 729).
  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

    Auszug aus VG Regensburg, 26.11.2015 - RO 5 K 14.1164
    Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt erst ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BVerwG v. 17.11.1998, Az. 4 B 100/98 ).
  • BFH, 18.10.1988 - VII R 123/85

    Bevollmächtigte - Vertretungsmängel - Beginn der Außenprüfung

    Auszug aus VG Regensburg, 26.11.2015 - RO 5 K 14.1164
    Wenn dem so ist, kann aber nicht angenommen werden, dass ein mündlicher Verwaltungsakt nur dann als bekannt gegeben gewertet werden kann, wenn er unmittelbar gegenüber dem Adressaten gesagt worden ist (vgl. nur: BFH v. 18.10.1988, BFHE 154, 446; FG Hamburg v. 26.11.2008, Az. 4 K 73/08 ).
  • FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Umfang der Befugnis der Zollbehörden, Wohnhäuser

    Auszug aus VG Regensburg, 26.11.2015 - RO 5 K 14.1164
    Wenn dem so ist, kann aber nicht angenommen werden, dass ein mündlicher Verwaltungsakt nur dann als bekannt gegeben gewertet werden kann, wenn er unmittelbar gegenüber dem Adressaten gesagt worden ist (vgl. nur: BFH v. 18.10.1988, BFHE 154, 446; FG Hamburg v. 26.11.2008, Az. 4 K 73/08 ).
  • VG Regensburg, 26.11.2015 - RO 5 K 14.1521

    Kostenerstattung, Unterbringung, medizinische Versorgung, Tierheim,

    Auszug aus VG Regensburg, 26.11.2015 - RO 5 K 14.1164
    Gegen diesen Kostenerstattungsbescheid haben die Kläger am 12.9.2014 Klage erhoben, die unter dem Az. RO 5 K 14.1521 geführt wird.
  • VG Karlsruhe, 21.12.2021 - 3 K 4579/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Allgemeinverfügung

    Die Behörde muss in derartigen Fällen während der gesamten Geltungsdauer ständig überprüfen, ob die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes noch gerechtfertigt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2014 - 1 S 2422/13 -, juris Rn. 6; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 113 Rn. 43 f.; VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 26.11.2015 - 5 K 14.1164 -, BeckRS 2015, 56083).
  • VG Karlsruhe, 29.03.2018 - 2 K 2726/16

    Tierseuchenrechtliche Quarantäneanordnung für ohne Tollwutimpfung in das

    Denn von diesem Verwaltungsakt gehen auch darüber hinaus nach wie vor rechtliche Wirkungen aus, da er zugleich die Grundlage für den - nachfolgenden - Kostenbescheid vom 20.07.2015 bildet (VG Regensburg, Gerichtsbescheid v. 26.11.2015 - RO 5 K 14.1164 -, juris).

    32 c) Bereits aufgrund der Verbringung eines Tieres ohne wirksame Tollwutimpfung lagen hinreichende Tatsachen vor, die auf die Gefahr einer Seuchenverbreitung schließen ließen, sodass eine Quarantäne angeordnet werden konnte (VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 26.11.2015 - RO 5 K 14.1164 -, juris).

    Damit ist die Beklagte auch der bei Dauerverwaltungsakten - wie hier der Quarantäneanordnung - grundsätzlich geltenden Obliegenheit zur ständigen Überprüfung der Voraussetzungen für die weitere Aufrechterhaltung und Aufhebung der Anordnung, sobald das jeweilige Tier gesund ist und Impfschutz besteht (vgl. hierzu VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 26.11.2015 - RO 5 K 14.1164 -, juris), in rechtlich nicht zu beanstandender Weise nachgekommen.

  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 20 B 16.2241

    Kostenbescheid für Quarantäne von Hunden und Katzen im Tierheim eines privaten

    Mit Gerichtsbescheid vom gleichen Tag (Az. RO 5 K 14.1164) habe die Kammer die Anfechtungsklage gegen die Anordnung abgewiesen.
  • VG Regensburg, 26.11.2015 - RO 5 K 14.1521

    Kostenerstattung, Unterbringung, medizinische Versorgung, Tierheim,

    Gegen diesen Bescheid ließen die Kläger am 14.7.2014 Anfechtungsklage erheben, die unter dem Aktenzeichen RO 5 K 14.1164 geführt wird.

    Mit Gerichtsbescheid vom heutigen Tag (Az. RO 5 K 14.1164) hat die Kammer die Anfechtungsklage gegen die Anordnung abgewiesen.

  • VG Neustadt, 23.02.2021 - 5 L 92/21

    § 33 TierGesG als Rechtsgrundlage für eine gefahrenabwehrrechtlichen Einziehung

    Vielmehr war hier, wie bereits dargelegt, im Hinblick auf die Gefahr einer Seuchenverbreitung der Erlass einer Quarantäneanordnung angezeigt (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 29. März 2018 - 2 K 2726/16 -, juris; VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 26. November 2015 - RO 5 K 14.1164 -, juris).
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